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Ursula Haubner

 

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Brauchtumsfeuer/Sonnenwendfeuer dürfen wieder brennen

 

Zehner: Brauchtumsfeuer dürfen wieder brennen

Vom    Verbot    des    Verbrennens    biogener    Materialien    außerhalb    von    Anlagen    (§ 3    Abs. 1 Bundesluftreinhaltegesetz - BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 77/2010) ausgenommen sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die durch volkstümliche Übung in der Region traditionell anerkannt sind. Brauchtumsfeuer dürfen bis zu zwei Wochen vor und nach dem das Brauchtum begründenden Datum (zB Sonnenwende oder sonstiger Brauchtag) abgebrannt werden.
§2 Materialien
Für Brauchtumsfeuer dürfen nur biogene Materialien im Sinn des § 1a BLRG im trockenen Zustand verwendet werden.  zum Landesgesetzblatt

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